Rechtsgebiete
Zu den Beratungsschwerpunkten meiner Kanzlei zählen unter anderen:
- Testamentsgestaltung und Erbauseinandersetzungen
- Steuergünstige Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
- Gestaltungsmodelle zur Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Planung und Begleitung von Stiftungsgründungen
- Steueroptimale Gestaltung von Eheverträgen
- Steuerstrafrechtliche Fragestellungen
Darüber hinaus verstehe ich mich als Dienstleister für Steuerberater. Beschäftigt Sie eine komplizierte Fragestellung im Einzelfall, für deren Klärung im Alltag einfach keine Zeit ist? Dann wenden Sie sich an mich. Gerne fertige ich Ihnen fachlich fundierte und verständliche Steuer- und Rechtsgutachten. Damit werden nicht nur Sie zufrieden sein, sondern auch Ihre Mandanten.
Erbrecht
Beim Erben Streit vermeiden
Spätestens, wenn es ans Erben geht, ist es in vielen Familien mit der Harmonie vorbei. Der Verlust eines Elternteils lässt bekanntermaßen die Schamgrenzen sinken. Alte Konflikte zwischen Geschwistern treten zu Tage, die dann über die Erbschaft ausgetragen werden. Um jeden Cent wird gestritten, dabei sind doch alle gut versorgt.
In einer solchen Situation gilt es, kühlen Kopf zu bewahren, sachlich zu bleiben und schnellstmöglich Rechtsrat einzuholen.
Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten als Erbe. Als Fachanwältin für Erbrecht habe ich viel Erfahrung und Know-how mit zerstrittenen Erbengemeinschaften. Als neutraler Coach helfe ich Ihnen, die schwierige Situation zu bewältigen und versuche, Ihnen den schnellsten und besten Weg aus der Zwangsgemeinschaft der Miterben zu ebnen. Dabei versuche ich möglichst ohne Gericht auszukommen. Das ist in Ihrem Interesse, denn es geht schneller, ist billiger und Sie und Ihre Geschwister haben die Chance, eines Tages wieder in einen Dialog zu treten. Am Ende eines langwierigen Gerichtsverfahrens ist das meist für immer ausgeschlossen.
Fünf Fragen zum Erben und Schenken
1. Brauche ich ein Testament?
Ja, denn andernfalls bestimmt der Gesetzgeber von 1900, der das Bürgerliche Gesetzbuch verabschiedet hat, Ihre Erben. Nach der darin festgelegten gesetzlichen Erbfolge erben neben dem Ehepartner ausschließlich Ihre Blutsverwandten. Alle Erben zusammen bilden eine Erbengemeinschaft, die äußerst streitanfällig ist. Meine Empfehlung bei der Beratung geht dahin, Erbengemeinschaften möglichst zu vermeiden.
2. Wie mache ich mein Testament?
Sie können es von Anfang bis Ende als „Mein letzter Wille“ mit der Hand selbst schreiben. Oder Sie suchen einen Notar auf, der eine Urkunde darüber verfasst. Beides hat Vor- und Nachteile, die ich Ihnen in einer umfassenden Beratung als Fachanwältin für Erbrecht aufzeige. Ich fertige Ihnen gern einen Entwurf für Ihr handschriftliches Testament. Bevorzugen Sie ein notarielles Testament, prüfe ich den Entwurf im Hinblick auf Ihre Wünsche und Vorstellungen und trete mit dem Notar in Kontakt.
Wichtig zu wissen: Der Notar schließt ausdrücklich die Beratung über Steuerfragen aus. Diese spielen aber bei den zunehmend größeren Nachlässen heute eine immer wichtigere Rolle. Bei mir erhalten Sie beides aus einer Hand. Als Expertin für Erbrecht und Steuerrecht habe ich stets auch Steuerfragen bei der Testamentsgestaltung mit im Auge.
3. Testament allein oder zusammen verfassen?
Das können nur Verheiratete. Sie haben die Wahl, ihren letzten Willen allein zu regeln oder zusammen mit dem Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament. Gerade das hat aber Tücken, die Sie kennen und beachten sollten. In jedem Fall ist eine Beratung vor dem Verfassen des letzten Willens dringend anzuraten. Missverständnisse, unklare Formulierungen oder Regelungen, die eigentlich ganz anders gemeint waren, können Sie vermeiden, wenn Sie bei mir als Fachanwältin für Erbrecht eine Beratung wahrnehmen. Das Geld ist in jedem Fall gut angelegt, und Ihre künftigen Erben werden es Ihnen danken.
4. Den Pflichtteil einfordern?
Dafür haben Sie drei Jahre nach dem Erbfall Zeit, wenn Sie als Ehepartner oder ein Kind des Erblassers enterbt wurden. Ich habe als Fachanwältin für Erbrecht viel Erfahrung auf diesem Gebiet des Pflichtteilsrechts, erläutere Ihre Rechte vom Anspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis bis zur eidesstattlichen Versicherung über den Bestand des Nachlassvermögens und zeige Ihnen auch die Grenzen auf. Am Ende müssen Sie entscheiden, ob und wie Sie Ihr Recht durchsetzen wollen. Ich helfe Ihnen dabei.
5. Schon zu Lebzeiten das Erbe vorwegnehmen?
Das überlegen viele, wobei auch steuerliche Gründe häufig eine Rolle spielen. Als Expertin für Erbrecht und Steuerrecht kenne ich mich mit beiden Themenfeldern bestens aus. Lebzeitige Schenkungen sollten gut überlegt und mit Rückforderungsrechten ausgestattet werden. Zum Beispiel für den Fall der Trennung der Kinder von ihrem Partner. Damit das Vermögen nicht in die Familie des Expartners verloren gehen kann.
Steuerrecht
Mit dem Finanzamt streiten?
Davor scheuen viele zurück. Sie fühlen sich dem Kampf mit der Steuerbehörde nicht gewachsen. Wer weiß, was sich der Sachbearbeiter einfallen lässt, um einem in Zukunft das Leben schwer zu machen? Dann lieber zähneknirschend klein beigeben.
Das ist falsch. Wer der Meinung ist, dass das Finanzamt zu Unrecht Betriebsausgaben oder Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder andere Abzugsposten gestrichen hat, sollte das nicht einfach hinnehmen. Finanzbeamte sind auch nur Menschen, und sie können auch Fehler machen. Beim Erlass der Steuerbescheide sind sie an Recht und Gesetz gebunden. Es ist Ihr gutes Recht, auf einen fehlerfreien rechtmäßigen Steuerbescheid zu pochen.
Wichtig ist als erster Schritt gründlich abzuklären, wer tatsächlich Recht hat, der Sachbearbeiter oder Sie.
Als Fachanwältin für Steuerrecht prüfe ich Ihre Steuerbescheide auf Fehler und kämpfe für Ihr Recht. Mein großer Vorteil ist, dass ich nicht nur auf Augenhöhe mit den Sachbearbeitern über die Anwendung der Steuervorschriften, Verwaltungsanweisungen und Urteile diskutieren kann. Ich kenne auch die Behördenstruktur und Arbeitsweise, sprich, die Menschen im Finanzamt. Schließlich habe ich das Steuerrecht im Finanzamt gelernt.
Manche Fehler lassen sich einfach auf dem „kleinen Dienstweg“ durch ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter ausmerzen. Das hat für Sie den Vorteil, dass es schneller und günstiger geht.
Funktioniert das nicht, versuche ich Einspruchsschreiben gegen Steuerbescheide so zu begründen, dass die Behörde einlenken müsste. Tut sie es nicht, beharrt auf ihrer Sichtweise und weist den Einspruch zurück, erhebe ich bei vielversprechenden Erfolgsaussichten Klage gegen Ihr Finanzamt. Ich vertrete Sie vor Gericht, notfalls bis zur letzten Instanz in Steuersachen, den Bundesfinanzhof in München. Vorher weise ich Sie selbstverständlich auf Ihr Kostenrisiko für den Fall des Unterliegens hin. Denn Sie sollen wissen, worauf Sie sich einlassen.
Ich mache Sie auch auf Gerichtsverfahren aufmerksam, die für Ihren Fall von Bedeutung sind, weil zum Beispiel ein Ihrem vergleichbarer Fall vor der höchsten Steuerinstanz anhängig ist. Vorteil: Sie können sich an solche Verfahren einfach mit einem Einspruch anhängen. Und profitieren dann, wenn der Kläger Recht bekommt, ohne eigenes Kostenrisiko mit. Ich erkläre Ihnen, wie das funktioniert und veranlasse, dass Sie sich eine solche Chance sichern.
Auch wenn Ihr Finanzamt Aufwendungen mit Begründungen abgelehnt hat, die rechtlich zweifelhaft oder angreifbar sind, bin ich als Fachanwältin für Steuerrecht und Dipl. Finanzwirtin die richtige Ansprechpartnerin. Ich lege auch in solchen Fällen Einspruch für Sie ein und versuche diesen überzeugend zu begründen. Bleibt die Behörde stur ist es an Ihnen zu entscheiden, ob Sie gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung gegen Ihr Finanzamt klagen wollen. Ich helfe Ihnen dabei, und zeige Ihnen im Vorfeld die Chancen, Risiken und Kosten auf, die im Falle des Unterliegens auf Sie zukommen könnten. Achtung: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch Verwaltungs- und Steuerstreitigkeiten abdeckt, übernimmt Ihre Versicherung den Großteil der Anwalts- und Klagekosten.
Wann brauche ich einen ausgewiesenen Experten für Steuerrecht?
1. Fall: Ihr Steuerberater empfiehlt den Gang zum Fachanwalt
Auch Ihr Steuerberater hat zwar die Erlaubnis, Sie vor dem Finanzgericht zu vertreten. Viele Steuerberater scheuen jedoch streitige Gerichtsverfahren, weil ihr Kerngeschäft eben die Erstellung von Steuererklärungen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Jahresabschlüssen ist. Ist Ihr Berater der Überzeugung, dass Ihr Finanzamt Fehler gemacht hat, die es nicht korrigieren will und empfiehlt Ihnen den Gang zum Fachanwalt für Steuerrecht, bin ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie.
2. Fall: Das Finanzamt für Steuerstraftaten ermittelt
Hat das Finanzamt aus welchen Gründen auch immer die Kollegen beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung eingeschaltet, brauchen Sie rechtlichen Beistand. Neben Ihrem Steuerberater unterstütze ich Sie als Fachanwältin für Steuerrecht, um möglichst glimpflich aus dem Verfahren herauszukommen. Meine Erfahrung auf diesem Gebiet, wo es auch auf den richtigen Ton mit den zuständigen Ermittlungsbehörden ankommt, ist von Vorteil.
3. Fall: Sie wollen Ihre Erben schon zu Lebzeiten bedenken
Sie planen, Ihrem Sohn eine Eigentumswohnung zu übertragen? Oder Ihrer Tochter und dem Schwiegersohn eine Finanzspritze für den Bau ihres Eigenheims zu geben? In diesen Fällen sollten Sie auf Rechtsrat vor der geplanten Zuwendung nicht verzichten. Das Honorar für die Beratung ist gut angelegt, denn es bewahrt Sie womöglich vor Fehlern, die im Nachhinein kaum oder nur sehr schwer zu beheben sind. Als Fachanwältin für Steuerrecht überprüfe ich die steuerlichen Folgen solcher Geschenke, gebe Ihnen Tipps für die richtige Gestaltung, begleite die Vorbereitung der Notarverträge, die bei Grundstücksschenkungen unerlässlich sind. So vermeiden Sie böse Überraschungen und sind auch für den Fall abgesichert, dass sich die Beziehung zu Kindern und Schwiegerkindern anders als geplant entwickelt.
4. Fall: Sie wollen Ihr Testament aufsetzen?
Dann benötigen Sie nicht nur Know-how eines Experten auf dem Gebiet des Erbrechts, sondern auch des Steuerrechts. Als Fachanwältin mit zwei Fachanwaltstiteln, für Steuer- und Erbrecht, biete ich beides aus einer Hand. Ich bereite Ihnen entsprechend Ihrer Wünsche ein maßgeschneidertes Testament vor, weise Sie auf Steuerfallen hin und versuche Regelungen und Formulierungen zu finden, die davor schützen. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen oder einen Notar aufsuchen, der eine Urkunde über Ihren letzten Willen anfertigt.
5. Fall: Sie haben steuerliche Frage allgemeiner Art
Wenn Sie Ihre Steuererklärungen ohne Unterstützung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein selbst machen, können Fragen auftreten. Ihr Chef bietet Ihnen ein zusätzliches Extra zum Gehalt, Sie wollen heiraten und sind unsicher, welche Steuerklasse die günstigste ist. Oder Sie leben getrennt von Ihrem Partner oder in Scheidung und zanken über die steuerliche Behandlung von Unterhalt? In solchen Fällen zögern Sie nicht, Kontakt zu meiner Kanzlei aufzunehmen. Ich kläre grundlegende Fragen und Zweifelsfragen und weise Ihnen den steuergünstigsten Weg auf. Eine allgemeine Erstberatung rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Sie kostet maximal 190 € zzgl. MwSt.
Gesellschaftsrecht
Die Weichen richtig stellen
Sie planen eine Firmengründung? Dann stellen Sie die Weichen von vornherein richtig. Eine tolle Geschäftsidee ist eine Voraussetzung für den Erfolg. Ein weiterer ist das rechtliche Korsett, in dem Sie Ihre Firma entwickeln und vermarkten. Einzelfirma, GmbH, GmbH & Co. KG – jede Gesellschaftsform hat Vor- und Nachteile und löst unterschiedliche Rechts- und Steuerfolgen aus.
Ich helfe Ihnen bei der Orientierung und finde mit Ihnen die optimale Lösung. Damit Sie von Anfang an auch rechtlich solide aufgestellt sind.
Als Fachanwältin für Steuerrecht kenne ich mich mit komplexen Firmenkonstruktionen aus – rechtlich wie steuerlich. Bei mir erhalten Sie beides aus einer Hand. Ich begleite Sie bei der Gründung und entwerfe Ihren Gesellschaftsvertrag. Besonders, wenn Sie Ihre Unternehmung mit Mitstreitern starten wollen, sind Regelungen über Teilhabe- und Mitspracherechte, Gewinnausschüttungen, Austritt und Tod unerlässlich, um Streit zu vermeiden.
Auch wenn Sie Ihre Unternehmung aufgeben oder sich beruflich umorientieren wollen, bin ich die richtige Ansprechpartnerin. Ich analysiere die Rechts- und Steuerfolgen und wir finden für Sie den richtigen Weg, damit Sie im Nachhinein keine bösen Überraschungen erleben.
Weitere Beispiele, in denen ich für Sie als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht die richtige Ansprechpartnerin bin:
1. Sie haben eine unternehmerische Beteiligung geerbt und wissen nicht, was damit zu tun ist?
In diesem Fall gilt es zunächst festzustellen, ob Sie als Erbe in die Gesellschaft nachrücken können oder einen Abfindungsanspruch haben. Ich analysiere den Gesellschaftsvertrag und zeige Ihnen den für Sie besten Weg auf.
2. Sie wollen mit Ihrem Partner, mit dem Sie nicht verheiratet sind, gemeinsam eine Immobilie erwerben?
Dann ist es ratsam durch einen Gesellschaftsvertrag vorzusorgen für den Fall der Trennung. Anders als bei Verheirateten greifen keine gesetzlichen Regelungen. Geben Sie sich eigene und halten Sie genau fest, welche Beiträge jeder Partner an der Finanzierung hat. Als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht entwerfe ich Ihren Vertrag für die gemeinsame Unternehmung, der Ihnen höchstmögliche Sicherheit für den Fall der Trennung bietet.
3. Sie benötigen einen Coach, um sich mit Ihrem Geschäftspartner zu verständigen?
Ihre eigentlich erfolgreiche Unternehmung droht zu scheitern, weil Sie Stress mit Ihrem Partner haben, der andere Vorstellungen von der Zukunftsstrategie Ihres Unternehmens hat? Ich solchen Fällen ist Fingerspitzengefühl gefragt, um einen gemeinsamen Weg auszuloten, der allen Interessen gerecht wird. Ich helfe Ihnen als Coach und Rechtsbeistand, um im Dialog mit dem Geschäftspartner eine Lösung zu finden. Neben meinen Fachkenntnissen im Gesellschafts- und Steuerrecht hilft mir meine langjährige Erfahrung als Betriebsratsvorsitzende eines mittelständischen Unternehmens, das zahlreiche Krisen bewältigen musste.
Betreuungsrecht
Für alle Fälle vorsorgen
Jeder weiß heute, wie wichtig das Thema Vorsorge ist. Nur wer privat mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgt, verhindert, dass ein Betreuungsgericht im Fall der eigenen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit tätig wird. Obwohl diese Vorstellung vielen Menschen Angst macht, schieben sie ihre Vorsorgeregelungen auf die lange Bank.
Gehen Sie das Thema jetzt an, indem Sie Überlegungen anstellen, welchen Personen in Ihrem nahen Umfeld Sie vertrauen können. Diese Person, im Idealfall mehrere Personen, handeln dann an Ihrer Stelle, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Je detaillierter und genauer Sie Ihre Vorsorgevollmacht für die vielfältigen Aufgabenkreise regeln, desto mehr verschaffen Sie Ihren Wünschen Geltung.
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Betreuungsrecht verhelfe ich Ihnen zu einer maßgeschneiderten Vorsorgevollmacht – damit Ihre Wünsche bestmöglich berücksichtigt werden.
Als ausgebildete Hospizbegleiterin habe ich Kenntnisse und Erfahrungen mit der letzten Phase des Lebens. Ich berate Sie auch zur Patientenverfügung, sofern Sie bestimmte medizinische Behandlungen bzw. Unterlassungen regeln möchten. Dabei arbeite ich eng mit Palliativmedizinern zusammen.
Durch meine Vortragstätigkeit zum Thema Vorsorge sowie die Konzeption und Erstellung des Ratgebers „Das Vorsorgeset“ für die Stiftung Warentest kenne ich viele Ängste, Sorgen und Wünsche im Zusammenhang mit der Vorsorge. Ich versuche, mit Ihnen zusammen die richtigen Regelungen zu finden.
Fünf häufig vorkommende Fragen:
1. Muss ich eine Patientenverfügung haben?
Nein, eine Verfügung, mit der Sie in guten Zeiten Ihre Behandlungswünsche an Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer für den Fall der Handlungsunfähigkeit festlegen, ist kein Muss. Dennoch rate ich dringend dazu. Auch wenn Sie Ihren Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen und sie Ihre Wünsche kennen, erleichtern Sie es ihnen, diesen mithilfe Ihrer Patientenverfügung Geltung zu verleihen.
2. Wie finde ich als Alleinstehender einen vertrauenswürdigen Bevollmächtigten?
Fangen Sie frühzeitig an, sich darum zu bemühen. Wohlfahrtsvereine, Betreuungsstellen, die Kirchen – sie alle sind Ansprechpartner für das Thema Vorsorge, bieten Beratungen an und vermitteln Kontakte.
Als erfahrene Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Vorsorge- und Betreuungsrecht entwerfe ich nicht nur Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Im Rahmen einer mir erteilten Vorsorgevollmacht übernehme ich es auch, mich um Ihre Belange zu kümmern, angefangen von der Vermögens- bis hin zur Gesundheitsfürsorge. Gern erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch meine Konditionen für die Übernahme des Amtes.
3. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Bevollmächtigter tatsächlich in meinem Sinne handelt?
Insbesondere bei größeren Vermögen besteht vielfach der Wunsch, den bzw. die Bevollmächtigten einer gewissen Kontrolle zu unterwerfen. Dazu bestehen vielfältige Möglichkeiten. Die Bankvollmachten können zum Beispiel so beschränkt werden, dass für Abhebungen ab einer bestimmten Größenordnung die Zustimmung eines Dritten erforderlich ist. Als Rechtsanwältin übernehme ich solche Kontrollfunktionen. Sprechen Sie mich darauf an, damit wir in Ihrem Fall die beste Lösung für Sie finden.
4. Sollte ich nicht besser eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilen?
Dafür gibt es eigentlich keinen Grund. Banken, Versicherer, Behörden – alle sind rechtlich verpflichtet, eine „einfache“ Vorsorgevollmacht zu akzeptieren. Ratsam ist die notarielle Beglaubigung der Unterschrift, um Zweifel an der Echtheit auszuräumen. Erforderlich ist die öffentliche Beglaubigung, wenn Sie Ihre Bevollmächtigten in die Lage versetzen wollen, ohne die Zustimmung des Gerichts Grundstücke veräußern zu können.
5. Wo bewahre ich die Vorsorgeunterlagen am besten auf?
Ich rate zu einem gut sichtbaren Notfallordner, in dem die Unterlagen im Original abgeheftet sind und dessen Standort die Bevollmächtigten kennen sollten. Wer allein lebt, sollte die Unterlagen am besten in der Garderobe im Flur aufbewahren, damit diese ggfs. schnell zur Hand sind.
Weitere Informationen finden Sie in meinem Ratgeber „Das Vorsorgeset“
Kontakt
Ruth Bohnenkamp
Fachanwältin für Steuer- und Erbrecht